Das Konzept
Linkkommentare sind wie juristische Fachkommentare aufgebaut, es
finden sich zu jeder Norm (jedem Gesetzesparagraphen) erläuternde
Hinweise und weiterführende Quellen. Anstelle der üblichen textlichen Kommentierung
findet diese bei den Linkkommentaren in Form von Links auf relevante Quellen
statt.
Die angebotenen Links passen inhaltlich zu der Norm, bei deren Text
sie zu finden sind. Die Auswahl und Zuordnung erfolgt durch den jeweiligen Anbieter, nicht
etwa durch willkürliche Eintragungen Dritter. Die hohe Qualität der
kommentierenden Links und deren Zuordnung ist somit gewährleistet. Daher ist es auch ein Qualitätsmerkmal,
wenn eine angelinkte Quelle diesen Button verwendet:
(und mit einem Link hinterlegt)
Linkkommentare bieten nur diejenigen Gesetzestexte, die zu ihrem Namen passen.
Der Linkkommentar "Urheberrecht" z. B. enthält nur solche Gesetze und Links auf
passende Quellen, die sich direkt mit dem Urheberrecht befassen.
Linkkommentare werden ständig um aktuelle Links ergänzt, falsche Links werden
entfernt. Dabei können die Benutzer helfen, indem sie über das
Kontaktformular neue Links und Fehler melden. Natürlich werden auch die angebotenen
Gesetzestexte auf dem Laufenden gehalten.
Das X steht übrigens als
Platzhalter für die einzelnen Rechtsgebietsbezeichnungen. |