Linkkommentare

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Das Konzept

Linkkommentare sind wie juristische Fachkommentare aufgebaut, es finden sich zu jeder Norm (jedem Gesetzesparagraphen) erläuternde Hinweise und weiterführende Quellen. Anstelle der üblichen textlichen Kommentierung findet diese bei den Linkkommentaren in Form von Links auf relevante Quellen statt.

Die angebotenen Links passen inhaltlich zu der Norm, bei deren Text sie zu finden sind. Die Auswahl und Zuordnung erfolgt durch den jeweiligen Anbieter, nicht etwa durch willkürliche Eintragungen Dritter. Die hohe Qualität der kommentierenden Links und deren Zuordnung ist somit gewährleistet. Daher ist es auch ein Qualitätsmerkmal, wenn eine angelinkte Quelle diesen Button verwendet:

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(und mit einem Link hinterlegt)

Linkkommentare bieten nur diejenigen Gesetzestexte, die zu ihrem Namen passen. Der Linkkommentar "Urheberrecht" z. B. enthält nur solche Gesetze und Links auf passende Quellen, die sich direkt mit dem Urheberrecht befassen.

Linkkommentare werden ständig um aktuelle Links ergänzt, falsche Links werden entfernt. Dabei können die Benutzer helfen, indem sie über das Kontaktformular neue Links und Fehler melden. Natürlich werden auch die angebotenen Gesetzestexte auf dem Laufenden gehalten.

Das X steht übrigens als Platzhalter für die einzelnen Rechtsgebietsbezeichnungen.

 

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online seit 14.10.2007

 

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